Information für das Jahr 2024

Liebe Patientinnen und Patienten, auch unter schwieriger werdenden Bedingungen sind wir weiter für Sie da!


Wir, Ihre Zahnarztpraxis in Illingen, werden - im 72 Jahr des Bestehens unserer Praxis - auch weiterhin für Ihre medizinische Versorgung da sein.
 
Nach den, auch für uns als Praxis, sehr herausfordernden Coronajahren, stehen im Jahr 2024 durch politische Entscheidungen weitere Veränderungen für Sie als Patient an.

Im Herbst wurde das "Gesetzliche Krankenversicherung Finanz Stabilisierungsgesetz" vom Bundestag beschlossen. Dieses Gesetz sieht, trotz der auch in den Praxen massiv gestiegenen Kosten,  für alle im ambulanten medizinischen Sektor Tätigen, also Haus- und Fachärzte, Apotheker und auch Zahnärzte, für die Jahre 2023/24 Honorarkürzungen vor.

Zudem wurde für Ihre zahnmedizinische Versorgung ein Budget beschlossen. Dies bedeutet, dass bei einer Überschreitung einer gewissen Gesamtsumme aller zahnärztlichen Behandlungen in Deutschland Ihre Krankenkasse für Ihre Behandlung kein Honorar mehr zu Verfügung stellt.  

Die entsprechenden Zahlen liegen leider erst seit August 2023 vor und werden für uns und Sie als Patient nachhaltige Folgen haben. Als Basis für die von den Kassen zu bezahlenden Gelder wurde ein Coronajahr mit bekanntermaßen geringem Patientenaufkommen herangezogen und diese Summe nochmals um 2,5 % gekürzt. Dies ergibt für die Jahre 2023 und 2024, dass Ihre Krankenkasse für Sie für ein gesamtes Jahr maximal 85,70 € für Ihre Behandlung bezahlt, und das bei ständig steigenden Kosten. (Materialeinkauf 2023 plus 25,7 %).

Für unsere Praxis bedeutet das, dass wir für Ihre Behandlung ab 01. Oktober 2023 von Ihrer Krankenkasse keine Erstattung mehr erhalten, dies entspricht einer Honorarkürzung von 25 % oder in Summe ca. 90.000,- €!

Zudem plant das Gesundheitsministerium für das kommende Jahr im Rahmen des Digital-Gesetzes mit immensen zusätzlichen Bürokratiekosten für die "Leistungserbringer" (so respektvoll bezeichnen Politiker Ärzte, Zahnärzte und Apotheker). Waren im Referentenentwurf dafür noch 886 Mio. € angegeben, wird jetzt im Gesetz von "nur" 

noch 291 Mio. € ausgegangen. Diese wundersame Reduzierung wird aber nicht durch weniger bürokratischen Aufwand erreicht, sondern in dem man einfach die dafür notwendige Zeit pro Patient in der Berechnung von drei auf eine Minute absenkt -  in der Praxis bei den vorgeschriebenen Aufklärungs- und Dokumentationspflichten absolut utopisch.

Bei der Berechnung der Bürokratiekosten wird der Stundensatz für "Leistungserbringer" mit 59,10 € angegeben, wobei diese Summe ohnehin nur theoretischer Natur ist, da sowieso keine Erstattung vorgesehen ist.

59,10 € Bruttostundenlohn sieht unsere Politik aber als angemessen für einen Arzt, Zahnarzt und Apotheker an, wie wir davon unsere Mitarbeiter und Investitionen bezahlen sollen bleibt unbeantwortet. 

Zusammen mit den seit 1987 unveränderten Honoraren (kein Inflationsausgleich seit 37 Jahren) für unsere privat versicherten Patienten wird das alle Zahnarztpraxen vor neue Herausforderungen stellen.

Im Laufe des kommenden Jahres werden Ihre gesamten medizinischen Daten Unternehmen und Ministerien zu wissenschaftlichen Forschungen zu Verfügung gestellt. Diese Datenübermittlung erfolgt lediglich in pseudonymisierter Form, so dass diese sehr sensiblen Informationen jederzeit wieder Ihnen zugeordnet werden können. Es ist im Gesetz nicht vorgesehen, dass Sie darüber informiert werden, welche Institution zu welchem Zweck Ihre Daten erhält. Sie haben allerdings als Patient das Recht, dieser Datensammlung aktiv bei Ihrer Krankenkasse zu widersprechen.

Leider ist auch der ambulante medizinische Sektor zunehmend von dem überall grassierenden Fachkräftemangel betroffen. Auch unsere Praxis hat zunehmend Schwierigkeiten, freiwerdende Stellen sowohl bei Ärzten als auch bei hochqualifizierten Mitarbeitern zeitnah wieder zu besetzen. Wir werden immer Alles dafür geben, für Sie da zu sein,

bitten aber auch um Ihr Verständnis, wenn unter diesen Umständen bei Krankheitsfällen innerhalb der Praxis kurzfristig Termine abgeändert werden müssen.

Wir wünschen Ihnen ein gesundes Jahr 2024!

 

  

 
Das gesamte Team der ZPI

Ihr Dr. Jens Hanf

 

Geänderte Telefonzeiten

Auf Grund von Personalengpässen ist unsere Rezeption nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Sie erreichen uns Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00-18.00 Uhr, Mittwoch von 8.00-12.00 Uhr sowie Freitag von 8.00-12.00 Uhr.

Vereinbarte Termine außerhalb dieser Zeiten bleiben bestehen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Damit alles rund läuft!

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Ihr Zahnarzt Dr. Jens Hanf und Kollegen

Ein Tipp vorab

Sollten Sie mit einem Zahnarztbesuch unweigerlich Schmerzen verbinden, dann lassen Sie sich von uns erklären wie es auch anders geht. Wir legen großen Wert auf eine sehr einfühlsame und patientengerechte Behandlung.

Und dann mal so viel zur Qualität

Modernste Geräte, unser herausragendes Qualitätssiegel und die ausschließliche Verwendung von erprobten Materialien bieten Ihnen in allen Behandlungsphasen die optimale Sicherheit.

Zusammenarbeit

In komplexen Fällen arbeiten wir für Sie auch interdisziplinär mit anderen Fachärzten wie Kieferchirurgen, Kieferorthopäden oder Hals-Nasen-Ohren-Ärzten zusammen.

Übrigens ...

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Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen.

Lassen Sie sich bei einem persönlichen Termin überzeugen.


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Wir sind für Sie da

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Über uns

Wer wir sind

Dr. Jens Hanf, Zahnarzt

mit einem über zwanzigköpfigen Team von bestens aus- und fortgebildeten MitarbeiterInnen.

Wo wir sind

Die Zahnarztpraxis befindet sich in Illingen im Enzkreis. Sie liegt im Ortszentrum an der Bahnhofstraße 27. Sie finden das Gebäude von Mühlacker aus kommend auf der linken Seite.

Wenn Sie mit der Bahn anreisen erreichen Sie uns vom Bahnhof Illingen aus in 2 Gehminuten.

In unmittelbarer Nähe bei den benachbarten Parkplätzen befindet sich eine E-Mobil Ladestation.

Kontakt

Zahnärztliche Praxis Illingen

Dr. Jens Hanf

Bahnhofstraße 27

75428 Illingen

Telefon 07042 22334

info@zahnarzt-hanf.de